AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Oder-Gas für Lieferungen von Flüssiggas in Flaschen und Straßentankwagen

In unserem gesamten Geschäftsverkehr bzgl. Lieferungen von ODER-GAS gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Kunde verzichtet auf alle anderen Rechte, die es ihm ermöglichen würden, sich auf diese Geschäftsbedingungen zu berufen.

1. Wirkung des Auftrages/ Vertrages:

Alle Angebote von ODER-GAS sind freibleibend. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflicht ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Aufträge und Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung an den Kunden bzw. durch die Rückgabe der mit unserer Gegenzeichnung versehenen Vertragsausfertigung wirksam. Für Flaschenlieferung gilt die Unterzeichnung des Lieferscheines gleichzeitig zum Abschluss des Vertrages.

2. Preise und Preisänderungen:

Unsere Preise gelten Netto zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer , Energie und Ökozuschlag. Da die Energiepreise ständigen Veränderungen unterliegen, müssen diese vor jeder Lieferung erfragt werden. Erfolgt die erste Belieferung später als 6 Wochen nach Abschluss des Vertrages, kann jede Partei verlangen, dass über eine angemessene Anpassung der Preise verhandelt wird. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Vertrages.

3. Verwendung:

ODERGAS darf, weil steuerbegünstigt, nur als Brenngas zur Erzeugung von Licht und Wärme verwendet werden. Es darf vom Kunden weder an Dritte veräußert, noch auf andere Flaschen und Behälter umgefüllt werden. Der Einsatz als Treibgas also zu motorischen oder der Einsatz zu anderen Zwecken al der Erzeugung von Licht und Wärme erfordert eine besondere Abwicklung und muss uns rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Lieferung ordnungsgemäß versteuert werden kann. Der Kunde ist im eigenen Interesse zur jederzeitigen Beachtung aller mineralölsteuerlichen Vorschriften auch selbst verpflichtet.

4. Behälter & Flaschen:

Flaschen und FG-Tanks werden leihweise gegen ein von uns jeweils zu bestimmendes Pfand, Nutzungsentgelt (bei Flaschen) bzw. Mietpreis(bei FGB) bis zur alsbaldigen Entleerung zur Verfügung gestellt und bleiben unser Eigentum. (Wieder Befüllung oder Verwendung für andere Zwecke ist untersagt.) Bei Be-schädigung werden die Kosten der Reparatur und bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Flaschen und Behälter sind daher mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, Leerbehälter bis zur Abholung durch den von uns beauftragten Spediteur vor Witterungseinflüsse und Unfallgefahren geschützt, diebstahlsicher zu lagern. Schadhafte Flaschen sind sofort außer Betrieb zu setzen und unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften bis zur Rückgabe getrennt von anderen Flaschen zu lagern. Für stationäre Flüssiggasbehälter( Tanks) werden besondere Vereinbarungen getroffen.

5. Liefermengen:

ODER-GAS ist zu Teillieferungen berechtigt. Das Füllgewicht der Flaschen wird durch unsere Füllstelle mittels geeichter Meß- und Wiegevorrichtung ermittelt, die Liefermenge aus Straßentankwagen wird durch die geeichte Abgabemessvorrichtung des Fahrzeuges verbindlich festgestellt. Für die Berechnung ist allein unsere auf dem Lieferschein verzeichnete, so ermittelte Mengenabgabe maßgeblich.

6. Zahlungsbedingungen:

Unsere Flüssiggaslieferungen sind 10 Tage nach Erhalt unserer Rechnung und ohne Abzug zu bezahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber abgenommen, Ihr Gegenwert erst nach Einlösung gutgeschrieben. Wechsel werden nicht angenommen. Die Einräumung eines Zahlungsziels bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug ist ODER-Gas berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder unsicherer Vermögenslage des Kunden können wir Vorauszahlung der jeweiligen Lieferung verlangen. ODER- Flüssiggas ist berechtigt, bei Zahlungsrückstand die weitere Belieferung auszusetzen, bzw. nur gegen Barzahlung oder Vorkasse zu liefern. Der Kunde kann die Forderungen gegen ODER-Flüssiggas nur dann aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten und rechtskräftig sind.

7. Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Betriebs- und Beförderungsvorschriften Be- und Entladung:

Eventuelle Ausführungen zur Lieferung wie Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Betriebs- und Beförderungsvorschriften Be- und Entladung. Erfüllungsort für alle mit uns abgeschlossenen Verträge ist der Firmensitz in 16303 Schwedt. Die Gefahr des zufälligen Beschädigung der Ware geht zu den nachfolgenden Zeitpunkten auf den Kunden über: -bei Flüssiggaslieferungen mit der Übergabe der Ware in den Tank -bei Flaschenware zum Zeitpunkt der körperlichen Übergabe an den Käufer Der Kunde verpflichtet sich, die für den Umgang von Gasen und insbesondere für die Lagerung und Beförderung von Gasen maßgeblichen Vorschriften über Unfallverhütung zu beachten. ODER-GAS hält die entsprechenden Vorschriften in seiner Lieferstelle zur Einsicht bereit. Der Kunde darf die ihm gelieferten Gase nicht an Dritte weitergeben.

8. Eigentumsvorbehalt:

Jede Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und solange der Kunde mit einer anderen Zahlung – aus Kontokorrent - im Rückstand ist, unser Eigentum. Verbrauch im normalen Betriebsablauf ist gestattet, jede Weiterveräußerung, gleich welcher Art ist untersagt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Ware sind dem Kunden nicht gestattet. Verlängerter Eigentumsvorbehalt gilt vereinbart.

9. Mängelrüge:

Offensichtliche Mängel sind ODER-GAS innerhalb von einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Der Kunde hat ODER-GAS Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn ODER-GAS grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von ODER-GAS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

10. Versorgungsschwierigkeiten:

Unsere Verpflichtung zur Deckung des Bedarfs des Kunden besteht solange und soweit, wie wir nicht durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht abzuwendende Ereignisse an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert werden. Für die Dauer unserer Behinderung ist dem Kunden der Bezug von Flüssiggas durch einen von ODER-Gas benannten Belieferer für diejenigen Mengen freigestellt, die ihm an der Bedarfsdeckung noch fehlen.

11. Sicherheitsbestimmungen:

Undichte Flaschen sind sofort ins Freie zu bringen. ODER-Gas ist unverzüglich zu benachrichtigen. Fehlerhaft erscheinende Flaschen dürfen nicht benutzt werden. Sie sind mit dem gut zu lesenden Hinweis ,,Untersuchen“ zu versehen und unverzüglich zurückzubringen. Gleichzeitig mit der Rücksendung muss der empfangenden Stelle der Versand und die Art der Beanstandung angezeigt werden. Undichte Gastanks sind sofort zu schließen und ODER-GAS umgehend zu melden.

12. Lieferungen in Tankwagen:

Dem Tankwagenfahrer ist eine unverzögerte Abtankung zu ermöglichen. Vom Kunden verursachte Wartezeiten gehen zu dessen Lasten. Mit dem Auftrag zur Lieferung von Flüssiggas sichert der Kunde zu, dass er alle für die Lagerung, Abtankung u. Verwendung v. Flüssiggas geltenden Sicherheitsvorschriften beachten wird. Und das mit dem gelieferten Flüssiggas nur solche Anlagen und Geräte versorgt u. betrieben werden, die gemäß den Vorschriften geprüft wurden und in Ordnung sind.

13. Flüssiggasbehälter Miete/ Kauf

Gastanks, die dem Kunden zur Miete überlassen werden, bleiben Eigentum von ODER-GAS. Der Mietbehälter wird ausschließlich zur Versorgung der vom Kunden am vorgesehenen Standort betriebenen Flüssiggasanlage übergeben, und darf nur durch ODER- Gas befüllt und gewartet werden. Mietpreis und Wartungspauschale werden vertraglich festgelegt. Die Mietbehälter sind sauber zu halten und vor Schäden zu schützen. Odergas behält sich beim Verkauf eines FGB das Recht zur ersten Befüllung vor.

14. Überlassung von Pfand/Tauschflaschen- und Palette

Die Flaschen und Paletten befinden sich im Eigentum von ODER-Gas. Der Kunde verpflichtet sich, die Flaschen unbeschädigt zurückzugeben. ODER-Gas ist berechtigt bis zur Rückgabe der Flaschen ein Pfand zu verlangen. Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung der ihm überlassenen Flaschen. Bei Verlust, Untergang oder irrreparablen Beschädigungen der Flaschen oder einer Beschädigung, bei der die voraussichtlichen Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist ODER-GAS berechtigt, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch die Entfernung oder Beschädigung der Behälterkennzeichnung verursacht werden. Grundsätzlich geltend für die Ersatzbeschaffung von Flaschen folgende Preise: 5 Kg = 40,00€ / 11Kg= 40,00€ / 11 Kg Motorgas = 45,00€ / 19 Kg = 70,00€ / 33 Kg = 80,00€ Die Pfandgebühr entnehmen sie bitte unserer in der Geschäftsstelle aushängenden Preisliste. Fehlende Kappen bei Flaschenrückgabe werden mit 3,00€ zusätzlich berechnet. An den Kunden verkaufte Flaschen werden bei Beendigung der Geschäftsbeziehung zum aktuellen Zeitwert zurückgekauft. Etwaige Restinhalte zurückgenommener Flaschen werden nicht vergütet.

14.1 bei Propangas-/Treibgasflaschen

Alle anfänglich, von uns zur kostenlosen Nutzung bereitgestellten Flaschen, bleiben unser Eigentum und werden in einer Bestandsliste verwaltet. Wir erheben rückwirkend kein Pfand. Für alle künftigen Bestellungen gilt, dass in der entsprechenden Anzahl bestellter Flaschen Leergut vorhanden sein muss (1 : 1). Werden vom Kunden weniger Flaschen bereitgestellt als geliefert, erheben wir für die fehlenden Flaschen eine Pfandgebühr (lt. unserer Preisliste). Die Pfandgebühr bekommen Sie gutgeschrieben oder ausgezahlt sobald Sie diese Flasche wieder zurückgeben, vorausgesetzt die Bestandsliste der von uns in Vorkasse bereitgestellten Flaschen ist auf null.

14.2 bei technischen Gasen

Auch hier bleiben alle bisherigen von uns zur kostenlosen Nutzung bereitgestellten Flaschen unser Eigentum und werden in einer Bestandsliste verwaltet. Wir erheben rückwirkend keine Tauschflaschengebühr. Für alle neuen Lieferungen gilt auch hier Vollgut gegen Leergut. Wird kein Leergut bei Lieferung bereitgestellt, erheben wir eine Tauschflaschengebühr. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung gilt gleiche Vorgehensweise wie bei Propangasflaschen. Rücknahme zum aktuellen Zeitwert. Die aktuelle Anzahl von Flaschen und Palletten im Kundenbestand wird auf jeder ODER-GAS Rechnung aufgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass das Schweigen eines Kunden auf diese Bestandsangaben als deren Bestätigung und damit als rechtliche Willenserklärung gelten soll. Etwaige Bestands-differenzen hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich bei ODER-Gas unter Nennung der Gründe anzuzeigen.

14.3 Kundenbehälter

An der Lieferstelle eingehende Behälter des Kunden werden, sofern kein anderer Auftrag vorliegt, gefüllt und an den Kunden geliefert. ODER-GAS ist auch ohne ausdrücklichen Auftrag berechtigt, TÜV-abnahmepflichtige oder reparaturbedürftige Behälter vor der Füllung nach den gesetzl. Vorschriften abnehmen bzw. herrichten zu lassen, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

15. Insolvenz des Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet, ODER-Gas eine mögliche Insolvenz, privat oder geschäftlich, sofort anzuzeigen, spätestens mit Stellung des Insolvenzantrages.

16. Rechtswirksamkeit der Vereinbarungen:

Sollten einzelne oder vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen aufrechterhalten. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die gesetzlich zulässig ist zugleich den Vorstellungen und Zielen, die beiden Seiten an den Abschluss der Vereinbarung geknüpft haben im wirtschaftlichen Ergebnis am meisten entspricht.

17. Datenschutz:

Im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisse sind wir berechtigt personengebundene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzes zu speichern und zu verarbeiten.

18. Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schwedt/ Landgericht Neuruppin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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